Verein 1000 Jahre Lembeck e.V.

120 Gäste besuchten Vortrag im Schloss

Lembeck – “Was war denn herrlich an einer Herrlichkeit?” Zur Funktionsweise der Lembecker Herrschaft in der Vormoderne referierte Dr. Bastian Gillner am Donnerstagabend (07.09.2017) im Schlaunschen Saal von Schloss Lembeck.

Graf Merveldt überreicht Dr. Bastian Gillner das Lembecker Jubiläumsbuch. Foto: Ludwig Drüing

Im Rahmen des Lembecker Dreifach-Jubiläums, insbesondere aber im Rahmen des 325-jährigen Schloss-Jubiläums, hatten Gräfin und Graf Merveldt zu diesem Vortrag eingeladen und alle 120 Stühle im altehrwürdigen Schlaunschen Saal waren komplett belegt.

Nach den Grußworten von Bürgermeister Tobias Stockhoff und dem Vorsitzenden des Vereins 1000 Jahre Lembeck e.V. Ludger Große-Heidermann versuchte Dr. Bastian Gillner die Frage zu beantworten: „Was war denn herrlich an einer Herrlichkeit“.

Er führte aus, dass im 19. Jahrhundert noch eine dreistellige Anzahl von „Herrlichkeiten“ bestanden habe, aber nur in Lembeck dieser für uns Heutige verwunderliche Begriff überlebt habe.

Als Fundamente adeliger Herrschaft in Lembeck stellte er die Grund-, die Gerichts- und die Kirchenherrschaft heraus. In der Vormoderne gehörte das Land nicht dem Bauern, sondern der Bauer gehörte zum Land. Er hatte Abgaben und Hand- und Spanndienste zu leisten, um eine Heiratserlaubnis zu bitten und vieles andere mehr. Erstaunlicherweise waren von den 685 Höfen, die es im 18. Jahrhundert in Lembeck gab, nur weniger als ein Drittel (30,9 %) den Herren von Lembeck hörig. Die anderen waren anderen Herren hörig oder aber freie Bauern.

Die Gerichtsherrschaft der Herren von Lembeck stand immer in Konkurrenz zur fürstbischöflichen Herrschaft in Münster, was nicht selten zu Konflikten führte. So lag zum Beispiel die Hexenverfolgung meistens in den Händen der adligen Schlossherren. Ursache der Hexenverfolgung war nach Aussage des Referenten eine komplizierte Gemengelage aus religiösen, wirtschaftlichen und sozial-psychologischen Motiven.

Obwohl das Münsterland als verfolgungsschwache Gegend bezeichnet werden kann, verloren im 16. und 17. Jahrhundert zwischen 160 und 180 Verfolgte und Verurteilte ihr Leben auf dem Scheiterhaufen oder auch im Wasser (Stichwort Wasserprobe). 90 % der Urteile wurden von Adeligen gesprochen. Durch die Hinrichtungen konnte die Macht des Adels in besonders eindrucksvoller Weise demonstriert werden.

Die Kirchenherrschaft bedeutete, dass die Schlossherren für den baulichen Erhalt der Kirchen oder auch für die Mit-Finanzierung von Kirchenneubauten zuständig waren, aber auch Rechte bei der Bestellung von Gemeindepriestern hatten. Oft wies ein besonderes Gestühl in den Kirchen – immer in der Nähe des Altares und des Tabernakels –  auf die herausgehobene Rolle der adligen Familien hin.

Der Vortrag wird demnächst ebenso wie der bereits am 26. April gehaltene und der am 4. Oktober in der Vestischen Zeitschrift veröffentlicht werden. Auch die Ausführungen von Herrn Dr. Werner Frese am 4. Oktober im großen Festzelt werden dort erscheinen.

Nach dem Vortrag waren alle Gäste von der gräflichen Familie eingeladen, den Abend in der Galerie bei selbst gemachten Häppchen, kühlen Getränken und guten Gesprächen gemütlich ausklingen zu lassen.   

Foto: Ludwig Drüing

 

08.09.2017 – Ludwig Drüing

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